Widerspruch
Elektronische Einlegung eines Widerspruchs
Sie können Ihren Widerspruch auf folgendem elektronischen Weg übermitteln:
Nach Art. 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz können Sie uns einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der
Bäcker-Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen,
Friseur-Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen,
Maler- und Lackierer-Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen,
Metall-Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen,
Metzger-Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen,
Schreiner-Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen,
SHK-Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen,
Zimmerer-Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen,
Landesinnung-Süd des Bayerischen Musikinstrumentenhandwerks
elektronisch übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten. Die Übermittlung per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht möglich.
E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur
Das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür müssen Sie eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwenden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Ihr E-Mail mit dem Widerspruch übermitteln Sie bitte ausschließlich an folgende Adresse:
Keine einfachen E-Mails
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!