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Widerspruch

Elektronische Einlegung eines Widerspruchs

 

Sie können Ihren Widerspruch auf folgendem elektronischen Weg übermitteln:

 

Nach Art. 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz können Sie uns einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der

   Bäcker-Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen,

   Friseur-Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen,

   Maler- und Lackierer-Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen,

   Metall-Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen,

   Metzger-Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen,

   Schreiner-Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen,

   SHK-Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen,

   Zimmerer-Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen,

   Landesinnung-Süd des Bayerischen Musikinstrumentenhandwerks

elektronisch übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten. Die Übermittlung per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht möglich.

 

E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur

Das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür müssen Sie eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwenden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

 

Ihr E-Mail mit dem Widerspruch übermitteln Sie bitte ausschließlich an folgende Adresse:

 

Keine einfachen E-Mails

Die  Einlegung  eines  Rechtsbehelfs  per  einfacher  E-Mail  ist  nicht  zugelassen  und  entfaltet  keine  rechtlichen Wirkungen!

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Kreishandwerkerschaft

Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen

Tel.   : 0 80 24 / 23 80

Fax   : 0 80 24 / 69 87

Emai:

 
 
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Montag 08:00-12.00 + 13.00-16:00
Dienstag 08:00-12.00 + 13.00-16:00
Mittwoch 08:00-12.00 + 13.00-16:00
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08:00-12.00 + 13.00-16:00

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