Kurze Handwerksdefinition
Handwerk, Berufsstand und gewerbliche Tätigkeit (Handwerksbetrieb),
bei der ein Handwerksmeister die Produktionsmittel besitzt, allein oder
mit Gesellen und Lehrlingen meist auf Bestellung arbeitet und das Produkt
möglichst unmittelbar an den Verbraucher absetzt; Gegensatz: industrielle
Massenfertigung auf Vorrat. Handwerksbetriebe sind alle Betriebe, die
in die Handwerksrolle der Handwerkskammern eingetragen sind.
Seit dem Mittelalter waren die Handwerker pflichtmäßig
in Zünften
zusammengeschlossen. Grundlage des Handwerksrechts ist in Deutschland
die Handwerksordnung i. d. F. v. 24.09.1998. Die Handwerksinnung bildet
die gemeinsame Grundlage für zwei Organisationsrichtungen: den regionalen
(öffentlich-rechtlichen) Zweig: Innung, Kreishandwerkerschaft, Handwerkskammer,
und den fachlichen (privatrechtlichen) Zweig: Landes- und Bundesinnungsverband.
Auf Bundesebene sind die Handwerkskammern im Deutschen
Handwerkskammertag (DHKT) und die Fachverbände in der Bundesvereinigung
der Fachverbände des Deutschen Handwerks (BFH) zusammengeschlossen. Handwerkskammern
und zentrale Fachverbände des Handwerks bilden den Zentralverband des
Deutschen Handwerks (ZDH) als Gesamtvertretung.
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