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Chronik Handwerk
Das Handwerk im 20. Jahrhundert

 
 

Kurze Handwerksdefinition

Handwerk, Berufsstand und gewerbliche Tätigkeit (Handwerksbetrieb), bei der ein Handwerksmeister die Produktionsmittel besitzt, allein oder mit Gesellen und Lehrlingen meist auf Bestellung arbeitet und das Produkt möglichst unmittelbar an den Verbraucher absetzt; Gegensatz: industrielle Massenfertigung auf Vorrat. Handwerksbetriebe sind alle Betriebe, die in die Handwerksrolle der Handwerkskammern eingetragen sind.

Seit dem Mittelalter waren die Handwerker pflichtmäßig in Zünften zusammengeschlossen. Grundlage des Handwerksrechts ist in Deutschland die Handwerksordnung i. d. F. v. 24.09.1998. Die Handwerksinnung bildet die gemeinsame Grundlage für zwei Organisationsrichtungen: den regionalen (öffentlich-rechtlichen) Zweig: Innung, Kreishandwerkerschaft, Handwerkskammer, und den fachlichen (privatrechtlichen) Zweig: Landes- und Bundesinnungsverband.

Auf Bundesebene sind die Handwerkskammern im Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) und die Fachverbände in der Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks (BFH) zusammengeschlossen. Handwerkskammern und zentrale Fachverbände des Handwerks bilden den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) als Gesamtvertretung.

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